Kindergarten- und Schulassistenz

Ein gut eingespieltes und fachlich qualifiziertes Team begleitet die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Kindergarten und Schule.
Eine gelungene Integration fördert die Entwicklung des Kindes auf allen Ebenen. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir eng mit Eltern und Lehrpersonal zusammen.

Unsere Schulassistentinnen und -assistenten sind für Kinder und Jugendliche da,

  • die den Kindergarten- und Schulalltag nicht selbstständig bewältigen können
  • die Hilfe aufgrund einer Behinderung brauchen
  • die eine Entwicklungsverzögerung haben
  • die Unterstützung im Bereich der Pflege benötigen

 

Das Kind soll sich möglichst aktiv am Schul-, bzw. Kindergartenalltag beteiligen können, ganz nach den individuellen Kompetenzen und Bedürfnissen.

 

Unser professionelles und engagiertes Assistenz-Team unterstützt:

  • bei alltäglichen Tätigkeiten wie An- und Auskleiden, Essen und Toilettengang
  • beim Lernen
  • beim Ein- und Ausräumen der Schultasche, Herrichten der Schulsachen für den Unterricht
  • in den Pausen
  • am Weg vom Bus zu Schule oder Kindergarten und zurück
  • bei der Förderung von sozialen Kontakten zu anderen Kindern
  • das Erlernen sozialer Fähigkeiten.

  • Wir sorgen für emotionale Unterstützung und leisten Motivationsarbeit.
  • Wir fördern fein- und grobmotorische Fähigkeiten.
  • Wir fördern die Selbstständigkeit des Kindes.
  • Bei Bedarf übernehmen wir pflegerische Aufgaben.

 

Anträge stellen

Anträge werden gemeinsam mit den Vertretern des Kindergartens bzw. der Schule an die zuständige Behörde gestellt.

In Absprache mit Ihnen, der gewählten Einrichtung und der Betreuungsperson kann Ihr Kind bestmöglich begleitet werden.

§ 35a Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz, sieht die bedarfsgerechte Beistellung von Betreuungspersonal für pflegerisch-helfende Tätigkeiten für Kinder mit einem körperlichen Betreuungsbedarf im Rahmen des Unterrichtes und der Tagesbetreuung vor.

Für die Beistellung hat der jeweilige Schulerhalter zu sorgen. Die Gemeinde kann das Betreuungspersonal entweder selbst anstellen oder sich eines Vereins bedienen.
Die Kosten dieses Betreuungspersonals, einschließlich etwaiger Kosten für schul- oder amtsärztliche Gutachten, haben die Gemeinden des jeweiligen politischen Bezirkes und das Land Steiermark im Verhältnis 40 : 60 zu tragen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über die Gemeinden oder Sozialhilfeverbände, die dem Land in weiterer Folge den sechzigprozentigen Kostenersatz vorschreiben.