Im Teilzeitbetreuten Wohnen sind Menschen mit Behinderung bereits so selbstständig, dass sie den Haushalt und Alltag fast alleine bewältigen können.
Wir unterstützen bei…
- Bewältigung des Alltags
- Umgang mit finanziellen Mitteln
- Ausbau und Erhalt vorhandener lebenspraktischer Fähigkeiten
- Unterstützung bei Planung und Umsetzung persönlicher Ziele
Eine Betreuung ist zu bestimmten vereinbarten Kernzeiten gegeben. Während der Nacht sowie bei Bedarf (z.B. Urlaub, Krankenstand) ist eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Was ist erforderlich?
Ein gültiger Bescheid für teilzeitbetreutes Wohnen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz
Link zum Antragsformular